Seilwinden-Service
Unsere Mitarbeiter sind sachkundig befugt, Prüfungen und Reparaturen an Seilwinden für den Kommunal- und Forsteinsatz durchzuführen.
Die Prüfung besteht im Wesentlichen darin, dass sich Ihr Gerät laut Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 § 19 in sicheren Zustand befindet.
Evtl. Schäden und Mängel werden natürlich in der hauseigenen Werkstatt sofort behoben.